Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1. Vertragsabschluss, vereinbarte Eigenschaften
Verträge über die Lieferung von Waren durch uns kommen spätestens dadurch zustande, dass wir sie ausliefern.

Angaben in Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Beschreibungen stellen keine Eigenschaftszusicherung dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich als solche gekennzeichnet.

2. Lieferung, Lieferzeiten, Teillieferungen, Gefahrübergang beim Versendungskauf
Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden. Halten wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens, dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Wird Ware auf Verlangen eines Kunden versandt, der Unternehmer ist, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben.

Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko für bei uns bestellte Waren und sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages und trotz nachweislicher Bemühungen um Bezug vom Lieferanten der Liefergegenstand nicht zu erhalten ist.

Ist die Nichteinhaltung einer für von uns zu liefernde Ware vereinbarten Lieferzeit oder eines Fertigstellungstermins für von uns auszuführende Werkleistungen auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, verlängert sich die Liefer- bzw. Ausführungszeit für die Dauer dieser Umstände. Das gilt auch, wenn wir uns bei Eintritt des hindernden Umstands im Verzug befinden. Dauert das Leistungshindernis mehr als einen Monat an, sind sowohl wir als auch der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus gehende Rechte des Kunden bleiben davon unberührt.

Wir werden den Kunden von einem Leistungshindernis unverzüglich unterrichten und im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen des Kunden unverzüglich zurückerstatten.

Erbringen wir Werkleistungen an einem Fahrzeug des Kunden, sind wir auch im Fall einer von uns zu vertretenden Verzögerung der Ausführung nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Das Recht des Kunden, die Kosten für ein selbst beschafftes Ersatzfahrzeug erstattet zu verlangen, bleibt unberührt.

Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten für Verträge über die Lieferung von Waren zusätzlich die nachfolgenden Bestimmungen:

Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu erbringen, es sei denn, dass dem Kunden Teillieferungen nicht zumutbar sind. Sind Teillieferungen erbracht, gelten die Regelungen zum Verzug in Absatz 2 nur hinsichtlich der noch nicht erbrachten Lieferung.

Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Wir werden mit der Übergabe an das Transportunternehmen von der Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht auf Gefahr des Kunden. Das gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anlieferung, übernommen haben.

3. Preise, Fälligkeit, Abnahme, Kostenvoranschlag
Unsere Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und gelten ab unserem Betriebssitz. Für Waren, die der Kunde nicht persönlich an unserem Betriebssitz abholt, kommen Kosten für Verpackung und Versand hinzu. Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses.

Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. Übersteigt die Preiserhöhung 10% des ursprünglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um Materialund Lohnkostenerhöhungen handelt. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich liegen.

Kaufpreise für von uns gelieferte Ware sind am Tag der Lieferung ohne Abzug fällig.

Führen wir Werkleistungen aus, ist der Kunde zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir ihn über die Fertigstellung informieren. Das Recht des Kunden, die Abnahme wegen nicht im wesentlichen mangelfreier Leistung zu verweigern, bleibt unberührt. Die Abnahme erfolgt an unserem Betriebssitz, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Erstellen wir auf Verlangen des Kunden einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Reparaturkosten einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthält, ist der Kostenvoranschlag für eine nachfolgende Reparatur insoweit verbindlich, als Abweichungen von nicht mehr als 10 % von den im Kostenvoranschlag ermittelten Reparaturkosten zulässig sind. Erteilt der Kunde keinen Reparaturauftrag, sind wir berechtigt, die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags in Rechnung zu stellen.

Zahlt der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen ab Fälligkeit, sind wir berechtigt, die Forderung anzumahnen und je Mahnung pauschal Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR zu verlangen.

4. Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegen zu nehmen, nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfüllungshalber.

Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 8% bei Geschäften mit Unternehmern, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 2,50 EURO ansetzen. Das Geltend machen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht.

Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich als PDF-Datei auf elektronischem Weg per E Mail. Sollte der Kunde eine Rechnung per Briefpost benötigen, wird dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von derzeit € 2 je Rechnung fällig.

6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor.

Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Für Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weitere Bestimmungen:

Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils. Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einziehungsermächtigung widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher.

Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.

Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurücktreten. Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.

Ausgebaute oder ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.

7. Sachmängelhaftung
Die Haftung für Sachmängel bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ergänzend gelten die nachfolgenden Regelungen:

Der Sachmängelhaftungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl des Kunden auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu wählen.

Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären.

Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung.

Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der Gewährleistungsabwicklung entstehenden Aufwendungen.

Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass

a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,
b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind,
c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde,
d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,
e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,
f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert werden,
g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind,
h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese Notwendigkeit hingewiesen,
i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden,
j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind,
k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/ Wulstbändern, bei Tubeless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (Lkw/Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden.

Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist ausdrücklich nicht ausgeschlossen.

Im Übrigen wird ausdrücklich auf den nachfolgenden Punkt 8 „Haftung“ der AGB hingewiesen.

Ein Reifen, für den Sachmängelhaftung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Reklamationsformular übersandt werden, um uns die Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen.

Bei Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs werden wir den beanstandeten Reifen auf unsere Kosten an den Kunden zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt.

Mängel sollen nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden.

Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Für die Sachmängelhaftung gelten für Verbraucher folgende Verjährungsfristen:

- 2 Jahre für die Lieferung neuer Ware (Pkw-Reifen und Lkw-Reifen)
- 2 Jahre für die Erbringung von Werkleistungen
- 1 Jahr für die Lieferung runderneuerter Pkw-Reifen und runderneuerter Lkw- Reifen

Die Haftungsfrist für Mängel bei gebrauchter Ware beträgt ebenfalls 2 Jahre.
Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Ablieferung (Eingang beim Kunden) der Ware an unseren Kunden.

Abweichend von diesen Fristen gilt bei Geschäften mit Unternehmern in allen Fällen eine Verjährungsfrist von 1 Jahr.

8. Haftung
Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

Unsere Haftung für Ertragsausfallschäden ist ausgeschlossen, wenn die Verzögerung darauf beruht, dass trotz nachweislich rechtzeitiger Bestellung und trotz nachweislicher Bemühung um rechtzeitigen Bezug die Ware nicht rechtzeitig vom Lieferanten zu erhalten ist.

9. Streitschlichtung
Die für uns zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Schiedsstelle für den Reifenfachhandel und das Vulkaniseur-Handwerk beim

Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV)
Franz-Lohe-Straße 19
53129 Bonn
Website:
www.bundesverband-reifenhandel.de/mitglieder/brv-schiedsstelle/

Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des Schiedsverfahrens ist die Verjährung etwaiger Ansprüche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist, sie stellt ihre Tätigkeit ein, wenn dies während des Schiedsverfahrens geschieht.

10. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten dienachfolgenden Bestimmungen:

Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Vertragsbeziehung ist unser Betriebssitz in Mannheim.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung ist unser Betriebssitz in Mannheim.